Diamanten sind ein besonders geeignetes Material zum Schneiden von harten Gegenständen. Sollen besonders feine Schnitte erfolgen, so ist der Griff zur Stichsäge ratsam. Schnelles Trennen von Materialien erfolgt mit dem Winkelschleifer. Für Grobe arbeiten ist die Kettensäge das beste Mittel.
Geht es darum, dass harte Materialien möglichst genau geschnitten werden, so ist der Einsatz eines Diamantsägeblattes ratsam. Ein Sägeblatt mit Diamantbesatz ist besonders widerstandsfähig und lässt sich an einer Stichsäge anbringen. Eine fest installierte Stichsäge kann auf den Millimeter genau eingestellt werden, sodass der Schnitt perfekt gelingt. Das Diamantblatt ist für Stein, Porzellan, Glas, Marmor oder andere harte Materialien geeignet.
Müssen härtere Materialien geschnitten oder getrennt werden, so ist der Winkelschleifer eine gute Methode. Dieser arbeitet mit einer rotierenden Trennscheibe und schleift sich durch das zu bearbeitende Material. Dabei sind besonders widerstandsfähige Trennscheiben mit einem Diamantbesatz versehen. Mit dem anpassbaren Durchmesser lassen sich unterschiedlich tiefe Schnitte erledigen, sodass es beispielsweise möglich wird, dicke Bordsteine zu trennen. Eine Wasserkühlung ist empfehlenswert.
Grobe Arbeiten, bei denen es nicht auf Genauigkeit ankommt, können mit einer speziellen Kettensäge vollbracht werden. Die Kette ist mit Diamanten besetzt und daher in der Lage, besonders harte Materialien zu durchtrennen. Besonders für Schnitte im Beton oder im Mauerwerk kommt dieses Werkzeug für Abrissarbeiten zum Einsatz. Je nach Schwertlänge sind die Schnitttiefen dieser schweren Geräte unterschiedlich lang.
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Es stellt sich die Frage, wann eine Trennscheibe, ein Sägeblatt oder eine Sägekette mit Diamantsegmenten besetzt sein sollten. Grob gesagt ist dies immer dann der Fall, wenn harte Materialien geschnitten werden. Beispielsweise Stein, Glas oder Beton. Vorsicht ist bei Metallen geboten. Eisen sollte zum Beispiel mit einem Kunstharzblatt geschnitten werden. Diamanttrennscheiben kommen nur zum Einsatz, wenn diese dafür gekennzeichnet sind.