Die Befestigung von Parkplatz-Kennzeichen ist mit Einschlagpfosten-Schilderhaltern im entsprechend geeigneten Boden möglich. Eine weitere Variante sind an die Fassade oder eine Mauer geschraubte Kennzeichen. Wer nicht bohren, schlagen oder schrauben möchte, kann sein Kennzeichen ganz einfach mit doppelseitigem Montageband befestigen.
Wer vor seinem eigenen Grundstück oder auf einem gemieteten Parkplatz ein Kennzeichen befestigen möchte, kann einen Parkschildhalter mit Einschlagpfosten verwenden. Diese Methode funktioniert auf allen nicht betonierten oder mit Pflastersteinen ausgelegten Flächen. Damit das Parkschild hält, muss der Pfosten mit möglichst hohem Kraftaufwand in den Boden eingeschlagen werden. Der Halter für das Parkschild ist fest mit dem Pfosten verbunden und damit diebstahlsicher.
Im öffentlichen Raum und bei gemieteten Parkplätzen im Regelfall nicht erlaubt, im Privatbereich dafür umso beliebter sind Kennzeichenhalter zum anschrauben. Darf und möchte man in die Fassade oder in die Mauer bohren, kann man die Parkplatzmarkierung absolut diebstahlsicher befestigen. Wenn man diese Variante wählt, sollte man einen robusten und witterungsbeständigen Halter bevorzugen. Alle für Autos erhältlichen Kennzeichenhalterungen können im Freien montiert werden.
Einschlagpfosten funktionieren nicht und gebohrt werden darf nicht? Das ist kein Grund, um auf ein Parkplatz-Kennzeichen zu verzichten. Mit doppelseitigen Montageband für den Außenbereich kann man das Schild bombenfest an Wänden, Zäunen oder Mauern befestigen. Eine Bohrung und Schrauben sind unnötig. Das einzige Werkzeug für die Befestigung der Kennzeichenhalterung ist eine Schere, mit der man das Montageband auf Maß zuschneiden kann.
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Was am eigenen Gartenzaun oder einer anderen Grundstücksabgrenzung im Besitz erlaubt ist, muss trotz Anmietung eines Parkplatzes nicht für den Mieter gelten. Wenn man einen Mietparkplatz mit einem Schild kennzeichnen möchte, sollte man den Vermieter über sein Vorhaben in Kenntnis setzen. Die Befestigung eines Parkplatz-Kennzeichens wird im Einzelfall erlaubt, sofern sie keine Beschädigungen an der Mietsache, beispielsweise am Mauerwerk hinterlässt.