Einen Sonnenschirm kann man auf dem Balkon zum Beispiel mit einer Brüstungshalterung befestigen. Auch eine Wandhalterung eignet sich sehr gut und hält den Sonnenschirm kipp- und flugsicher fest. Alternativ fixiert man den Sonnenschirm mit robusten Kabelbindern fest an der Brüstung.
Auf Balkonen und auf eingefriedeten Terrassen kann man den Sonnenschirm ohne Bohrung mit einem Brüstungshalter befestigen. Dieser wird am Handlauf fixiert und mit den enthaltenen Stellschrauben festgezogen. Er muss absolut fest sitzen (daher sollte man beim Kauf den Durchmesser des Handlaufs kennen) und mit der Aufsteckvorrichtung für den Sonnenschirm nach oben zeigen. Den Sonnenschirm klickt man in die befestigte Halterung.
Wandhalterungen für Sonnenschirme sind eine permanente, sehr robuste Befestigung. Daher sollte man gut überlegen, in welcher Position und Höhe man sie an die Wand schraubt. Nach dem Bohren und dem Einsetzen der Dübel schraubt man den Wandhalter fest und kann anschließend seinen Sonnenschirm ein- oder aufstecken (je nach System). Besondere Vorsicht beim Bohren sollte man bei wärmegedämmten Fassaden walten lassen.
Für leichtere Sonnenschirme muss man nicht unbedingt eine spezielle Halterung kaufen. Hat der Balkon eine offene Brüstung, lässt sich der Sonnenschirm problemlos mit robusten Kabelbindern befestigen. Damit die Konstruktion auch bei Wind hält, verbindet man das Gestell alle 15 cm mit dem Balkongeländer. Am besten eignen sich Binder, die man mehrfach verwenden und dementsprechend jederzeit mit dem Sonnenschirm abnehmen kann.
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Die Innenwände des Balkons zählen im Mietrecht zu den Außenwänden (Fassade) des Gebäudes. Das heißt, dass es bei unerlaubten Bohrungen zu Problemen mit dem Vermieter kommen kann, wenn dieser in der Befestigung des Sonnenschirms eine "bauliche Veränderung" sieht. Einen Sonnenschutz auf dem Balkon darf er nicht verbieten, aber ob eine Befestigung mit Bohrung erlaubt ist, entscheidet im Endeffekt der Vermieter.